Geschäftsbedingungen
Beschränkung der Anzahl Teilnehmer:
– An folgender öffentlicher Touren kann man nur zu zweit teilnehmen:
Sterneküche & Spitzenköche in der Altstadt
– An allen anderen Touren kann man maximal zu viert teilnehmen.
Es ist nicht möglich, sich als größere Gruppe auf mehrere Anmeldungen verteilt anzumelden.
– Hat sich der Gast bei Tourbeginn offensichtlich nicht an diese Bedingung gehalten, kann er von der Tour ausgeschlossen werden.
– Die Teilnahmegebühr erhält der Gast in diesem Fall nicht zurück
Diese Regelung ist im Sinne einer optimalen Gruppenzusammensetzung getroffen, von der alle Teilnehmer, alle Gastgeber, Köche und Wirte profitieren.
Stadtführungen:
Mit der mündlichen bzw. schriftlichen Anmeldung erteilt der Auftraggeber der Gästeführerin einen verbindlichen Auftrag für eine Führung. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von der Gästeführerin schriftlich oder mündlich bestätigt wird.
Die geschuldete Leistung besteht aus der Führung entsprechend der Leistungsbeschreibung. Die Angaben zur Dauer der Führungen sind etwaige Angaben.
Für die Berechnung des Honorars gilt das Eintreffen der Gruppe bzw. spätestens der vereinbarte Zeitpunkt als Führungsbeginn. Bei einer Verspätung muss der Kunde die Gästeführerin benachrichtigen. Die Gästeführerin verpflichtet sich 30 Minuten ab vereinbartem Zeitpunkt am festgelegten Treffpunkt zu warten.
Bei einer Verspätung des Auftraggebers muss zwischen diesem und der Stadtführerin vereinbart werden, ob die Führung verkürzt wird oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten wird. Dies ist jedoch nur möglich, sofern die Stadtführerin im Anschluss keinen anderen Verpflichtungen nachkommen muss und bei den kulinarischen Touren die Reservierungszeiten in den Lokalen eingehalten werden können. Wenn die ursprüngliche Führungsdauer beibehalten wird, werden Wartezeit und Führungsdauer addiert und ein Aufpreis von 50,00 € pro angefangene Stunde für die Verlängerung fällig.
Hat sich der Kunde spätestens nach Ablauf dieser 30 Minuten bei der Stadtführerin nicht gemeldet, ist diese zur Absage der Führung berechtigt. Ein Ausfallhonorar in Höhe von
100 % des vereinbarten Honorars wird in diesem Fall in Rechnung gestellt.
Preise und Zahlung:
Soweit nicht anders vereinbart, ist das Honorar per Vorauskasse vom Auftraggeber zu bezahlen. Eine Bezahlung mit Schecks oder Kreditkarten wird nicht akzeptiert. Bei Firmenkunden kann eine Rechnungsstellung auf Wunsch erfolgen.
Änderungen der Stationen einer Tour:
Wir behalten uns Änderungen der Stationen aufgrund von Engpässen in der Gastronomie vor.
Im Falle von Krankheit oder Personalknappheit kann es sein, dass die Stationen der Tour kurzfristig verändert werden müssen.
Die Stornierung der verbindlichen Buchung oder die Verlegung des gebuchten Termins ist in diesem Fall nicht möglich.
Stornierung:
Gruppenführungen:
Führungen können bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.
Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Termin werden 50% des Honorars als Stornopauschale und bei weniger als 2 Wochen vor Führungsbeginn werden 100% des Honorars als Stornopauschale in Rechnung gestellt.
Einzelbesucher:
– Im Krankheitsfall muss der Teilnehmer für Ersatz sorgen.
– Bei Absage durch den Gast wird die Teilnahmegebühr nicht zurückbezahlt.
– Verbindlich gebuchte Touren entsprechen einem Veranstaltungsticket und können nicht storniert oder verschoben werden.
– Tickets für die öffentlichen Führungen gelten nur für das Ausstellungsdatum.
– Es ist allerdings möglich, die Tickets zu übertragen.
Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Der Wegfall von Teilleistungen bzw. die Kürzung einer Führung auf Wunsch des Auftraggebers berechtigt nicht zum Einbehalt des Honorars oder zur Honorarkürzung.
Gutscheine:
Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig, mindestens aber bis zum Ende der darauf folgenden Saison.
Corona:
Bitte beachten Sie:
Mein Touren finden grundsätzlich statt, wenn Stadtführungen offiziell genehmigt sind.
Sollten der Gast dennoch absagen, wird die Teilnahmegebühr nicht zurückbezahlt.
Haftung:
Die Gästeführerin haftet nicht für Fremdleistungen (Verpflegungsbetrieben, Träger von Sehenswürdigkeiten, u.ä). Die Haftung der Gästeführerin beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist maximal auf die Höhe des Führungshonorars begrenzt.