Konditionen

Corona:

Bitte beachten Sie:
Mein Touren finden grundsätzlich statt, wenn Stadtführungen offiziell genehmigt sind.
Sollten Sie dennoch absagen, wird die Teilnahmegebühr nicht zurückbezahlt.

Stadtführungen:

Mit der mündlichen bzw. schriftlichen Anmeldung erteilt der Auftraggeber der Gästeführerin einen verbindlichen Auftrag für eine Führung. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von der Gästeführerin schriftlich oder mündlich bestätigt wird.

Die geschuldete Leistung besteht aus der Führung entsprechend der Leistungsbeschreibung. Die Angaben zur Dauer der Führungen sind etwaige Angaben.

Für die Berechnung des Honorars gilt das Eintreffen der Gruppe bzw. spätestens der vereinbarte Zeitpunkt als Führungsbeginn. Bei einer Verspätung muss der Kunde die Gästeführerin benachrichtigen. Die Gästeführerin verpflichtet sich 30 Minuten ab vereinbartem Zeitpunkt am festgelegten Treffpunkt zu warten.

Bei einer Verspätung des Auftraggebers muss zwischen diesem und der Stadtführerin vereinbart werden, ob die Führung verkürzt wird oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten wird. Dies ist jedoch nur möglich, sofern die Stadtführerin im Anschluß keinen anderen Verpflichtungen nachkommen muss und bei den kulinarischen Touren die Reservierungszeiten in den Lokalen eingehalten werden können. Wenn die ursprüngliche Führungsdauer beibehalten wird, werden Wartezeit und Führungsdauer addiert und ein Aufpreis von 50,00 € pro angefangene Stunde für die Verlängerung fällig.

Hat sich der Kunde spätestens nach Ablauf dieser 30 Minuten bei der Stadtführerin nicht gemeldet, ist diese zur Absage der Führung berechtigt. Ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars wird in diesem Fall in Rechnung gestellt.

Preise und Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, ist das Honorar per Vorauskasse bzw. am Ende der Führung vom Auftraggeber zu bezahlen. Eine Bezahlung mit Schecks oder Kreditkarten wird nicht akzeptiert. Bei Firmenkunden kann eine Rechnungsstellung auf Wunsch erfolgen.

Stornierung

Gruppenführungen:

Führungen können bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.

Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Termin werden 50% des Honorars als Stornopauschale und bei weniger als 2 Wochen vor Führungsbeginn werden 100% des Honorars als Stornopauschale in Rechnung gestellt.

Einzelbesucher:

– Im Krankheitsfall muss der Teilnehmer fürt Ersatz sorgen.

– Bei Absage durch den Gast wird die Teilnahmegebühr nicht zurückbezahlt.

– Verbindlich gebuchte Touren entsprechen einem Veranstaltungsticket und können nicht storniert oder verschoben werden.

Tickets für die öffentlichen Führungen gelten nur für das Ausstellungsdatum.

– Es ist allerdings möglich, die Tickets zu übertragen.

Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Wegfall von Teilleistungen bzw. die Kürzung einer Führung auf Wunsch des Auftraggebers berechtigt nicht zum Einbehalt des Honorars oder zur Honorarkürzung.

Gutscheine

Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig, mindestens aber bis zum Ende der darauf folgenden Saison.

Haftung

Die Gästeführerin haftet nicht für Fremdleistungen (Verpflegungsbetrieben, Träger von Sehenswürdigkeiten, u.ä). Die Haftung der Gästeführerin beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist maximal auf die Höhe des Führungshonorars begrenzt.

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Konditionen an.